Energieeffizient Sanieren
Sie sind Eigentümer/Eigentümerin eines älteren und sanierungsbedürftigen Wohnhauses und denken über eine zukunftsorientierte Modernisierung nach?
Der Bund hilft Ihnen durch zinsgünstige KfW-Kredite oder Investitionszuschüsse, das Gebäude und die Anlagentechnik effizient zu modernisieren sowie den Energieverbrauch bzw. die
Energiekosten und den CO2-Ausstoß zu senken. Auch wenn Sie eine frisch sanierte Immobilie als Erstkäufer erwerben wollen, haben Sie Chancen auf Unterstützung.
Wen fördert die KfW?
Gefördert werden Privatpersonen. Dazu zählen:
-
Eigentümer eines Ein- oder Zweifamilienhauses mit maximal 2 Wohneinheiten
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Ersterwerber eines sanierten Ein- oder Zweifamilienhauses oder einer sanierten Wohnung
-
eine Wohnungseigentümergemeinschaft aus Privatpersonen
Welche Gebäude sind förderungsfähig?
Gefördert werden bestehende Wohngebäude nach § 2 EnEV (Energieeinsparverordnung), die nach ihrer Zweckbestimmung überwiegend dem Wohnen dienen. Dazu zählen bestehende oder
unter Denkmalschutz stehende Gebäude oder Gebäude mit sonstiger besonders erhaltenswerter Bausubstanz bei denen durch An- oder Ausbau von zuvor nicht beheizten Räumen z. B.
Dachgeschossausbau oder neue Wohneinheiten entstehen werden. Maßgeblich für die Höhe des Kreditbetrages ist die Anzahl der Wohneinheiten nach Sanierung. Ferienhäuser und
-wohnungen hingegen werden nicht gefördert.
Ferner fördert die KfW den Kauf von energetisch neu sanierten Wohngebäuden oder Eigentumswohnungen innerhalb von 12 Monaten nach Bauabnahme (§ 640 BGB).
Welche Fördermöglichkeiten bietet die KfW an?
Kredit
Zuschüsse
Welche Anforderungen stellt die KfW?
Gefördert
werden bauliche und anlagentechnische Sanierungsmaßnahmen von Wohngebäuden, deren Bauantrag vor dem 01.02.2002 gestellt oder Bauanzeige erstattet wurde.
Nach dem 01.02.2002 und vor dem 01.01.2009 bietet die KfW einen Ergänzungskredit (Fördernummer 167) für den Einbau einer neuen Heizungsanlage auf Basis erneuerbaren Energien an.
Dazu zählen Wärmepumpe, Biomasseanlage (Pellet und Holzvergaser), Solarthermie-Anlage sowie Gas-Brennwertheizung in Kombination mit Heizung auf Basis erneuerbarer Energien.
Eine
Kredit- oder Zuschusszusage wird nur erteilt, wenn der Kreditantrag bzw. Zuschussantrag vor Beginn der Sanierungsmaßnahmen über den/die
Energieeffizienz-Experten/Enerieeffizienz-Expertin gestellt wurde. Ebenso müssen die "Technischen Mindestanforderungen", die den Anforderungen an die Wärmedurchgangskoeffizienten
(maximaler U-Wert) der jeweiligen Bauteile genügen müssen unter Berücksichtigung
der "Lister der technischen FAQ" eingehalten werden. Die Maßnahmen sind entsprechend der technischen Mindestanforderungen von einem Fachunternehmen des Bauhandwerks
auszuführen und durch Abgabe der Unternehmererklärung zu belegen.
2 Möglichkeiten der Sanierung
Möglichkeit 1: Komplettsanierung zum KfW-Effizienzhaus/KfW-Produkte 151-Kredit_430-Investitionszuschuss
Sie möchten Ihr Haus zukunftsfest und vollumfänglich energetisch sanieren damit der Energiebedarf künftig so gering wie möglich ist? Sie fragen
sich, "wie viel Energie braucht mein Haus nach einer umfangreichen Sanierung und wie viel spare ich ein? Erfüllt es die Anforderungen, die die Energieeinsparverordnung (EnEV)
an einen identischen Neubau stellt?" Auch dabei unterstützt der Staat. Einen Auszug aus der "Liste der förderfähigen Maßnahmen" ersehen Sie weiter unten.
G e ä n d e r t e
F ö r d e r b e d i n g u n g e n
Ab 01.01.2020 werden Öl-Brennwertkessel, ölbetriebene Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlagen bei der Sanierung zum
KfW-Effizienzhaus nicht mehr gefördert.
Möglichkeit 2: Teilsanierung/KfW-Produkte 152-Kredit Einzelmaßnahmen_430-Investitionszuschuss
Sie fühlen sich wohl in Ihrem Eigenheim, doch das Eine oder Andere könnte erneuert werden? Schon eine Modernisierung in einzelnen Schritten
erreichen Sie in Sachen Energieeffizienz eine Menge: Investieren Sie in die Wärmedämmung von Wänden, Dachflächen und Geschossdecken, in die Erneuerung der Fenster und
Außentüren oder der Heizungsanlage sowie deren Optimierung und in die Erneuerung oder den Einbau einer Lüftungsanlage. Einen Auszug aus der "Liste der förderfähigen
Maßnahmen" ersehen Sie weiter unten. Werden die technischen Mindestanforderungen eingehalten, dann
haben Sie Aussicht auf staatliche Förderung.
G e ä n d e r t e
F ö r d e r b e d i n g u n g e n
Ab 01.01.2020 entfällt die KfW-Förderung von Einzelmaßnahmen für den Einbau von Öl-Brennwertheizungen,
Gas-Brennwertheizungen sowie die KfW-Förderung Maßnahmenpaket "Heizungs- und Lüftungspaket". Dies übernimmt die BAFA. Die Optimierung der Heizungsanlage wird weiterhin
über die KfW gefördert.
Förderfähige Einzelmaßnahmen
Ein kleiner
Auszug aus der "Liste der
förderfähigen Maßnahmen"
Dazu zählen
die förderfähigen Investitionskosten für Material, für den fachgerechten Einbau oder Verarbeitung durch ein Fachunternehmen. Diese sind:
Wärmedämmung der Dachflächen
Abbrucharbeiten
und Entsorgung, Erneuerung der Dachlattung, Einbau von Unterspannbahn bzw. Dampfsperre, Aufbringen der Wärmedämmung, Einbringen von Kerndämmung/Einblasdämmung, Austausch bzw.
Neueindeckung der/mit Dachziegeln, innenseitige Verkleidung pp.
Wärmedämmung der obersten Geschossdecke
Abbrucharbeiten
und Entsorgung, Trockenlegung, Aufbringen/Einbringen der Wärmedämmung, Herstellung der Begehbarkeit des neu gedämmten Bodens, notwendige Maler- und Putzarbeiten pp.
Wärmedämmung von Außenwänden
Abbrucharbeiten
und Entsorgung, Einbringung der Dämmung, Erhöhung des Dachüberstandes, Einbau bzw. Erneuerung der Fensterbänke, Dämmung oder Ertüchtigung der
Rolladenkästen, Putzarbeiten, Verlegung Regenrohre pp.
Erneuerung oder energetische Ertüchtigung von Fenstern und Außentüren von beheizten Räumen
Ausbau und
Entsorgung, Einbau neuer 3-fach-verglaster Fenster, Fenstertüren und Außentüren, Einbau/Erneuerung der Fensterbänke, Dämmung/Ertüchtigung von vorhandenenen Rolladenkästen,
Dämmung von Heizkörpernischen, notwendige Maler- und Putzarbeiten, Einbau außenliegender Verschattungselemente pp.
Optimierung (hydraulischer Abgleich) der Heizungsanlage
Optimierung
einer bestehenden Heizungsanlage sofern diese älter als 2 Jahre alt ist
Erneuerung und Einbau von Lüftungsanlagen zum KfW-Effizienzhaus (nur Programm 151/152)
Einbau der Lüftungsanlage, Wand-und Durchbrucharbeiten, Luftdichtheitsmessung, Luftdurchlässe, notwendige Putz- und
Malerarbeiten (ggf. anteilig)
pp.